BLECHKUCHEN MIT BLAUBEEREN UND SAUERRAHMGUSS

Zutaten für 1 Blech (ca. 30 x 35 cm):


Teig:

1 Zitrone, unbehandelt

400 g Mehl, Type 405

160 g Zucker

1 Päckchen Backpulver

2 Prisen Salz

3 Eier (L)

500 g Sahnequark

80 ml Rapsöl

90 ml Vollmilch

Belag:

1 Vanilleschote

125 g Sauerrahm

1 EL Speisestärke

300 g frische Blaubeeren

2 TL Puderzucker

 

Und so geht’s:

Teig: Den Backofen auf 170°C vorheizen.

Die Zitrone heiß waschen, abtrocknen und die Schale fein reiben. Das Mehl mit der Hälfte des Zuckers, Backpulver sowie Salz vermengen. 1 Ei, 175 g Sahnequark, Rapsöl, Milch sowie Zitronenschale verrühren, dann zur Mehlmischung geben und mit den Knethaken eines Handrührgeräts zu einem glatten Teig verarbeiten. Den Teig mit etwas Mehl auf einem Bogen Backpapier in Größe des Blechs ausrollen, dann den Teig auf das Blech legen, so dass die Teigkanten ein wenig hochstehen.

Belag: Die Vanilleschote längs halbieren und das Mark auskratzen. Das Vanillemark mit dem restlichen Quark, Sauerrahm, zwei Eiern, dem restlichen Zucker sowie der Speisestärke verrühren und auf dem Teig streichen. Die Blaubeeren kalt abbrausen, trocknen und auf dem Guss verteilen. 30 Minuten im Ofen auf einer der unteren Schienen backen. Anschließend herausnehmen und mit Puderzucker bestreuen. Dazu passt geschlagene Sahne.

 

TIPP: Man kann den Kuchen vor dem Backen zusätzlich auch noch mit 50 g Mandelblättchen bestreuen.

Cookies auf deutsches-rapsoel.de

Wie die meisten Webseiten verwendet auch dieser Internetauftritt Cookies. Indem Sie auf "Cookies zulassen" klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Alternativ können Sie eine Auswahl von Cookies zulassen.

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Google Analytics hilft uns zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
Hierfür gilt die Datenschutzerklärung von Google.

Dies ermöglicht uns, unsere Inhalte von Facebook und Twitter einzubinden.
Es gelten die Datenschutzerklärungen von Facebook und Twitter.